Neue GPSR-Richtlinien: Was Spielzeughändler ab dem 13. Dezember 2024 wissen müssen

Am 13. Dezember 2024 trat die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft, die strengere Sicherheitsanforderungen für Produkte auf dem EU-Markt festlegt. Spielwaren, eine der am strengsten regulierten Produktkategorien, stehen dabei besonders im Fokus. Doch welche konkreten Änderungen müssen Spielzeughändler beachten, und wie können sie sich optimal darauf vorbereiten?

Die wichtigsten Änderungen der GPSR-Richtlinien

  1. Erhöhte Sicherheitsstandards
    • Alle Spielwaren müssen den neuen, verschärften Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Materialzusammensetzung (z. B. Schadstofffreiheit), die elektrische Sicherheit und mechanische Belastbarkeit.
    • Neue Tests und Zertifizierungen könnten erforderlich sein, um die Konformität sicherzustellen.
  2. Nachverfolgbarkeit über den gesamten Produktlebenszyklus
    • Händler müssen gewährleisten, dass alle Produkte über ihre gesamte Lieferkette hinweg rückverfolgbar sind.
    • Pflichtangaben wie Herstellerinformationen, Chargennummern und Herkunftsnachweise müssen dokumentiert und leicht zugänglich sein.
  3. Effizientere Rückrufverfahren
    • Im Falle von Sicherheitsmängeln oder Risiken sind Händler verpflichtet, Produkte schnell und effektiv vom Markt zu nehmen.
    • Dies erfordert ein gut funktionierendes Rückrufsystem, das regelmäßig überprüft wird.
  4. Klare Kennzeichnungspflichten
    • Sicherheits- und Warnhinweise sowie Gebrauchsanleitungen müssen gut sichtbar, klar verständlich und in den jeweiligen EU-Amtssprachen auf der Verpackung angebracht sein.
    • Eine fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
  5. Digitale Produktsicherheit
    • Händler, die Spielwaren online verkaufen, müssen sicherstellen, dass die Produkte auch auf digitalen Plattformen den GPSR-Vorgaben entsprechen.
    • Online-Angebote müssen mit klaren Produktinformationen und Sicherheitsnachweisen ausgestattet sein.

Ausnahmen von den GPSR-Vorschriften

Nicht alle Produkte fallen unter die GPSR-Bestimmungen. Hier einige Ausnahmen:

  • Produkte für den Export:
    Artikel, die ausschließlich außerhalb der EU verkauft werden, unterliegen nicht der GPSR.
  • Produkte zur Reparatur oder Wiederaufbereitung:
    Spielwaren, die mit einem Hinweis auf Reparaturbedarf oder Wiederaufarbeitung verkauft werden, sind ausgenommen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Produkte für professionelle Zwecke:
    Artikel, die nicht für Verbraucher gedacht sind (z. B. industrielle Maschinen), fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der GPSR.

Warum ist die GPSR für Spielzeughändler relevant?

Spielwaren gehören zu den sensibelsten Produktkategorien, da sie die jüngsten und verletzlichsten Verbraucher schützen sollen. Die GPSR bringt folgende Konsequenzen für Händler mit sich:

  • Strenge Einhaltung der Richtlinien: Ein Verstoß gegen die GPSR kann zu hohen Bußgeldern, dem Verlust der Verkaufslizenz oder erheblichen Imageschäden führen.
  • Wettbewerbsvorteil durch Konformität: Händler, die die neuen Anforderungen frühzeitig umsetzen, profitieren von einem höheren Kundenvertrauen und einem reibungslosen Marktzugang.

Bei OBILO legen wir großen Wert auf Produktsicherheit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die neuen GPSR-Richtlinien umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Spielwaren in unserem Sortiment den aktuellen Anforderungen entsprechen. Dabei setzen wir auf zuverlässige Partnerschaften und transparente Prozesse, um Ihnen stets hochwertige und sichere Produkte anbieten zu können.

Tipp: Starten Sie frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Vorgaben, um sicherzustellen, dass Ihre Spielwaren den Anforderungen entsprechen. Achten Sie dabei auch auf die Auswahl zuverlässiger Lieferanten, denn nur gemeinsam mit vertrauensvollen Partnern können Sie die GPSR-Richtlinien erfolgreich umsetzen. Eine enge Zusammenarbeit in der Lieferkette ist entscheidend, um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte und detaillierte Informationen zu den neuen GPSR-Richtlinien wenden Sie sich bitte an offizielle Stellen wie die Wirtschaftskammer Österreich (wko.at) oder vergleichbare Institutionen in Deutschland (zB ihk.de)